Kosten

Der Berechnung der therapeutischen Leistungen liegt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.

Die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen kommt es auf die Vertragskriterien an. Fragen Sie diesbezüglich einfach bei Ihrer Versicherung nach.

Die Länge der Sitzungen und die Dauer der Behandlungen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Sie werden individuell besprochen und vereinbart.

Gesprächstherapie und Hypnotherapie:

60 Euro pro Zeitstunde – die Kosten berechnen sich nach der tatsächlichen Behandlungszeit

RIT-Reflexintegrationstherapie:

60 Euro pro Sitzung